Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH, Urteil vom 19. Juli 2017 – VIII ZR 278/16) kann ein Verbraucher vom Verkäufer einen Vorschuss für die voraussichtlichen Kosten verlangen, die notwendig werden, um den Kaufgegenstand zur Prüfung und ggf. Beseitigung von Mängeln
Schon wieder Lieferfristen
Das OLG Bremen (OLG Bremen, Urteil vom 05.10.2012, Az. 2 U 49/12) hat entschieden, dass der Hinweis „Voraussichtliche Lieferzeit: 1 -3 Werktage“ intransparent und damit wettbewerbswidrig sei. Mit der Angabe behalte sich der Verwender eine nicht hinreichend bestimmte Zeit für
Vorsicht bei ca. Angaben oder unklaren Lieferfristen in AGB
Nach Teilen der Rechtsprechung sind unklare Angaben zu Lieferfristen in AGB unwirksam und können von Wettbewerbern und anderen zugelassenen Klägern nach dem Unterlassungsklagengesetz abgemahnt werden. Bspw. sieht das LG Frankfurt in der Angabe „Versand normalerweise in 2 Werktagen“ eine –